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DAS BAUKOORDINATIONSGESETZ

Durch das Bauarbeiterkoordinationsgesetz ist der Bauherr für den übergeordneten Arbeitsschutz auf der Baustelle verantwortlich. Da der Bauherr meist keine Vorkenntnisse im Bereich des Arbeitsschutzes verfügt, kann er diese Verantwortung einem Projektleiter übertragen. Weiters ist, abhängig von der Projektgröße, ein Planungs- und/oder ein Baustellenkoordinator zu bestellen.

Der Planungskorrdinator hat während der Planungsphase die Gefahren bei der Ausführung zu evaluieren. Die Erkenntnisse sind in der Ausschreibung zu berücksichtigen und in  einem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SIGE - Plan) umzusetzen. Weiters ist eine Unterlage für spätere Arbeiten zu erstellen. Diese Unterlage soll bei diversen Instandhaltungsarbeiten und Reparaturen zur Vermeidung von Unfällen beitragen.

Der Baustellenkoordinator ist für die Einhaltung und Anpassung des SIGE-Plans während der Bauausführung zuständig.

Als Baumeister bin ich für die Übernahme der Tätigkeit als Planungs- und Baustellenkoordinator befugt.

Ein paar Fotos die zeigen sollen, wie wichtig Arbeitsschutz auf einer Baustelle ist:

Keine Absturzsicherungfalscher SteckbolzenKeine Abdeckung

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