Einreichplanung

Einreichplanung

Nach der erfolgreichen Entwurfsphase (der Bauherr, weiß was er will) folgt die Einreichplanung. Im Einreichplan wird das Ergebnis des Entwurfes um jene Informationen erweitert, die erforderlich sind, sodass die Baubehörde prüfen kann, ob die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes eingehalten wird.

So besteht der Einreichplan grundsätzlich aus folgenden Elementen:

  • Grundrisse aller Geschosse
  • Vertikale Schnitte durch das Gebäude
  • Ansichten des Gebäudes
  • Eventuell eine Fassadenabwicklung des Gebäudes
  • Lageplan
  • Beschreibung sämtlicher Wand-, Decken- und Fußbodenaufbauten

Der Einreichplan wird im Maßstab M 1:100 gezeichnet.

Zu der Einreichplanung gehört nicht nur der Plan selbst, sondern die Bauordnungen schreiben noch weitere Unterlagen vor, die für eine positive Bewilligung ihres Bauprojektes erforderlich sind. Für Wien können das u.a. sein:

  • Vorstatik
  • Nachweis für den Schallschutz
  • Nachweis der sommerlichen Überwärmung
  • Energieausweis
  • Vollmachten (die auch von der Baubehörde anerkannt werden)

Weiters kommt in dieser Phase auch der Aspekt der Kosten und der Konstruktion zu tragen. Durch die Vorgaben der Bauordnung bzw. auch der Wohnbauförderung kann es auch zu Umplanungen gegenüber dem Entwurf kommen. Hier liegt es am Baumeister diese Änderungen dem Bauherrn zu dokumentieren und kommunizieren.

Durch die Abgabe der Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde (in Wien das Magistrat, in den Bundesländern der Bürgermeister) wird das Bauverfahren eröffnet. Nach positiver Prüfung der Unterlagen kommt es in den meisten Fällen zu einer Bauverhandlung, bei der alle Parteien (Bauherr, Nachbarn, Behörden) noch einmal die Möglichkeit haben das Projekt zu begutachten und eventuelle Einsprüche hervorzubringen. Gibt es keine Einsprüche, wird ein positiver Baubescheid von der Behörde ausgestellt.

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