DER ENERGIEAUSWEIS
Ab dem 01.01.2009 ist für den Verkauf oder Vermietung eines Objektes (Wohngebäude oder Nichtwohngebäude) die Vorlage eines Energieausweises vorgeschrieben.
Der Energieausweis beschreibt die Energieeffizienz des Objektes in kWh pro Jahr und m² Wohnfläche. Er soll ein Werkzeug zur Klassifizierung und Vergleichbarkeit von Immobilien darstellen.
Jeder weiß, wieviel Liter Treibstoff sein Auto auf 100 km verbraucht. Das Ergebnis des Energieausweises beschreibt dies ebenfalls.
Achtung: Um die Immobilien vergleichbar zu machen, schreibt die ÖNORM bei der Berechnung ein Referenzklima und ein Normnutzungsverhalten vor. Daher ist das Ergebnis eines Energieausweises oft nicht ident mit den tatsächlichen Energieaufwand des Bewohners.
Weiters ist für die Erlangung einer Baugenehmigung und/oder einer Wohnbauförderung ein Energieausweis erforderlich.
Die Energieausweise werden entweder mit der Software AX3000 der Fa. ESS oder dem Gebäudeprofi der Fa. ETU erstellt.
SANIERUNGSKONZEPT
Auf Basis des Energieausweises wird für die thermische Sanierung (Dachbodendämmung, Kellerdeckendämmung, Fenstertausch, Vollwärmeschutzfassade) des Objektes ein Sanierungskonzept erstellt. Dieses beschreibt die Sanierungsmaßnahmen und die Verbesserung der Dämmwerte der zusanierenden Bauteile. Es enthält auch eine Aufstellung der anfallenden Kosten (Kostenschätzung). Von den meisten Förderstellen wird zur Erlangung einer Förderung ein Sanierungskonzept verlangt.
Energieausweis